Der Song „Stress ohne Grund“ von Bushido und EGJ-Zögling Shindy sorgte seinerzeit für ein großes Medienecho. Nachdem in dem Song im vergangenen Juli diverse verbale Kampfansagen gefallen waren, zögerte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht lange und setzte den Song auf den Index. Da es sich bei „Stress ohne Grund“ um eine Singleauskopplung aus dem Shindy-Album NWA handelte, durfte auch dieses nicht mehr beworben werden, weshalb es später als „NWA 2.0“ in entschärfter Fassung rereleased wurde.
Bushido jedoch hatte die Entscheidung der BPjM angefochten und bekam nun in einem Eilverfahren Recht: Die Indizierung des Songs, damals begründet mit verrohenden, homophoben und sexistischen Inhalten, ist laut Oberverwaltungsgericht Münster unzulässig. Die BPjM habe bei der Prüfung versäumt festzustellen, dass es sich bei dem Song um Kunst handelt, und dass dessen Inhalte somit durch die Kunstfreiheit geschützt sind. „Stress ohne Grund“ muss daher von der Index-Liste gestrichen werden.
Dieser Sieg dürfte für Bushido, dem Indizierungen durch die BPjM bestens bekannt sind, deutlich zu spät kommen, um noch kommerziell relevante Auswirkungen zu haben. Dennoch dürfte das Urteil den einen oder anderen Künstler motivieren, bei einer zukünftigen Indizierung den Rechtsweg zu wählen und Einspruch zu erheben.
via Rap.de