Separate

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    • Alben

      2000: Was auch immer Du sagst (Freestyle Tape)
      2003: Nichts zu verlieren (EP)
      2003: ÜberlegDirWasDuSagst
      2004: Rap Art War (als Kinder Des Zorns)
      2004: 1. Liga (mit Prinz Porno)
      2005: Zahltag
      2006: Die Jagd auf den König (Mixtape)
      2006: Bourbon (mit Abdel)
      2006: Deutsche Probleme (mit Vega)
      2007: Ein guter Tag zum Sterben
      2008: Die Jagd auf den König 2 (Mixtape)
      2012: Mosaik (EP mit DLG)
      2013: El Mariachi (Album)
      2015: Weg zur Wahrheit (EP)
      2015: Wahrheit (Album)



      Neue Videoauskopplung aus dem aktuellen Album:
    • RE: Separate

      Der wirkt optisch wie ein richtig komischer, hängengebliebener 30-Jähriger, der im Leben nix geschissen bekommen hat. So vom Style, der Frisur, der Mimik und der Gestik her. Klar ist sowas eher zweitrangig, wenn überhaupt, aber das fuckt einen dann schon ab, wenn man seine Videos sieht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Blako Bizeps ()

    • RE: Separate

      randygonzalez schrieb:


      Der gute seppo ist halt noch immer auf dem hiphop film,wenn er allein im Keller ist trägt er immernoch fubu baggys und durac. schaut euch das Interview von ihm mit toxik an,als er stolz erzählt wie er mit Wutang gechillt hat. Is halt auf rapfilm hängen geblieben. Weer kanns ihm verübeln,war sicher seine beste zeit...


      *mit dem VICE-PRESIDENT des Wu-Tang Clasn und Cappadonna (!!!), wenn ich bitten darf. Hat die Jungs dann auch mit 1 Freestyle gekillt. :cool:
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      AZS IST DIE CREW.
    • RE: Separate




      Separate hat heute einen Deal mit Sony/ATV unterschrieben. Hätte nicht gedacht, dass er deutschrapmäßig nochmal einen Fuß auf die Erde bekommt.

      Als stolzer Besitzer der Kollabo-Alben mit Prinz Porno und Vega sowie des gar nicht mal so schlechten "Ein guter Tag zum Sterben"-Albums freut es mich aber. Habe die Buckwheats-Ära gefeiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AugusteDupin ()

    • RE: Separate

      Eine Weiterführung des Musikverlagvertrages stellt der Autoren-Exklusivvertrag dar, welcher Urheber und Verlag auch für zukünftige Werke aneinander bindet. Mit dem Abschluss eines Autorenexklusivvertrages kann der Verlag zweierlei Motivationen verfolgen: Entweder setzt der Verlag sein Vertrauen in die Talente eines noch unbekannten Künstlers und möchte sich diese über einen längeren Zeitraum, meist über 3 bis 5 Jahre, sichern. Die Regelung des § 40 des UrhRG, die eine Kündigung nach 5 Jahren ermöglicht, kann mit einem Autorenexklusivvertrag nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Rechte aller Werke, die in dieser Zeit vom Künstler geschaffen werden, verbleiben in der Regel für die gesamte Dauer der Schutzfrist im Verlag. Oder der Verlag möchte einen schon erfolgreichen Künstler an sich binden bzw. einkaufen. Dies wird häufig mit einer Vorschusszahlung erreicht, die sich an bisherige Erfolge des Autors oder an den zu erwartenden Einnahmen bemisst. Die Verträge verlängern sich generell immer so lange, wie es noch offene Vorauszahlungen zu Ungunsten des Autors gibt. Zu diesem Zwecke werden häufig die so genannten rolling advances (laufende Vorauszahlungen) an eine Mindesteinbringungspflicht gekoppelt. Eine Kündigung seitens des Künstlers ist an eine Rückzahlung der noch offenen Vorauszahlungen geknüpft. Während der Vertragslaufzeit ist es dem Autor ohne die Zustimmung seines Exklusivverlages nicht gestattet, Verträge mit anderen Verlagen abzuschließen bzw. die Verwertung seiner Urheberrechte gegenüber Dritten einzuräumen. Häufig ist mit dem Abschluss eines Autorenexklusivvertrages auch die Übernahme der bereits bestehenden Werke in den Exklusivvertrag verbunden. Altwerke müssen dann zumeist einem anderen Verlag abgekauft werden.
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      Sohn der Medusa, Pegasus' Bruder
      Fickt eure beschränkte Meinung von Hip-Hop, ich kenne nur circa 5 Lieder von 2Pac
    • RE: Separate

      statement schrieb:


      Eine Weiterführung des Musikverlagvertrages stellt der Autoren-Exklusivvertrag dar, welcher Urheber und Verlag auch für zukünftige Werke aneinander bindet. Mit dem Abschluss eines Autorenexklusivvertrages kann der Verlag zweierlei Motivationen verfolgen: Entweder setzt der Verlag sein Vertrauen in die Talente eines noch unbekannten Künstlers und möchte sich diese über einen längeren Zeitraum, meist über 3 bis 5 Jahre, sichern. Die Regelung des § 40 des UrhRG, die eine Kündigung nach 5 Jahren ermöglicht, kann mit einem Autorenexklusivvertrag nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Rechte aller Werke, die in dieser Zeit vom Künstler geschaffen werden, verbleiben in der Regel für die gesamte Dauer der Schutzfrist im Verlag. Oder der Verlag möchte einen schon erfolgreichen Künstler an sich binden bzw. einkaufen. Dies wird häufig mit einer Vorschusszahlung erreicht, die sich an bisherige Erfolge des Autors oder an den zu erwartenden Einnahmen bemisst. Die Verträge verlängern sich generell immer so lange, wie es noch offene Vorauszahlungen zu Ungunsten des Autors gibt. Zu diesem Zwecke werden häufig die so genannten rolling advances (laufende Vorauszahlungen) an eine Mindesteinbringungspflicht gekoppelt. Eine Kündigung seitens des Künstlers ist an eine Rückzahlung der noch offenen Vorauszahlungen geknüpft. Während der Vertragslaufzeit ist es dem Autor ohne die Zustimmung seines Exklusivverlages nicht gestattet, Verträge mit anderen Verlagen abzuschließen bzw. die Verwertung seiner Urheberrechte gegenüber Dritten einzuräumen. Häufig ist mit dem Abschluss eines Autorenexklusivvertrages auch die Übernahme der bereits bestehenden Werke in den Exklusivvertrag verbunden. Altwerke müssen dann zumeist einem anderen Verlag abgekauft werden.



      Glaub der Sony Typ der den geworben hat, wird nich mehr lange bei Sony arbeiten, versteh die Motivation bei nem Seperate Deal nich, is ja nix von beiden.